Öffentliche Bekanntmachungen
Verwaltungsakte in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen

In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.

Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.

Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes

Einleitungen

Das Amt für Ländliche Entwicklung kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn es eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluss); der Beschluss ist zu begründen.

Freiwilliger Landtausch Eggersdorf 4, Gemeinden Kumhausen und Bruckberg, Landkreis Landshut

Freiwilliger Landtausch Königsauer Moos 2, Markt Pilsting und Gemeinde Moosthenning, Landkreis Dingolfing Landau

Freiwilliger Landtausch Rametnach, Gemeinde Eppenschlag, Landkreis Freyung-Grafenau

Freiwilliger Landtausch Wallerfing 3, Gemeinde Wallerfing, Landkreis Deggendorf

Flurneuordnung Königsauer Moos, Gemeinde Moosthenning, Gemeinde Gottfrieding, Gemeinde Mamming, Gemeinde Pilsting, Landkreis Dingolfing-Landau

Flurneuordnung Geiselsdorf, Markt Arnstorf, Landkreis Rottal-Inn

Freiwilliger Landtausch Dornach 2, Markt Eichendorf, Landkreis Dingolfing-Landau

Freiwilliger Landtausch March, Stadt Regen, Landkreis Regen

Freiwilliger Landtausch Oberzeitldorn 4 Gemeinde Kirchroth, Landkreis Straubing-Bogen

Freiwilliger Landtausch Stubenberg, Gemeinde Stubenberg, Landkreis Rottal-Inn

Freiwilliger Landtausch Nottau, Stadt Hauzenberg, Landkreis Passau

Änderungen des Verfahrensgebietes

Geringfügige Änderungen des Flurbereinigungsgebietes kann das Amt für Ländliche Entwicklung anordnen, wenn es eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluss); der Beschluss ist zu begründen.

Flurneuordnung und Dorferneuerung Aiglsbach, Gemeinde Aiglsbach, Landkreis Kelheim

Ladung zur Vorstandswahl oder Neuwahl
Die Teilnehmergemeinschaft hat einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand. Das Amt für Ländliche Entwicklung bestimmt die Anzahl der Mitglieder, die von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt werden. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Vorstandswahl - Flurneuordnung Geiselsdorf, Markt Arnstorf, Landkreis Rottal-Inn

Dorferneuerung Zeholfing, Stadt Landau a.d.Isar, Landkreis Dingolfing-Landau

Flurneuordnung Obergrafendorf, Gemeinde Roßbach, Landkreis Rottal-Inn Markt Arnstorf, Landkreis Rottal-Inn

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten Grundstücke zu ermitteln. Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind zur Einsichtnahme für alle Beteiligten auszulegen.
Vorläufige Besitzeinweisung
Die Beteiligten können in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten feststeht. Die neue Feldeinteilung ist den Beteiligten bekanntzugeben und auf Antrag an Ort und Stelle zu erläutern. Die vorläufige Besitzeinweisung kann auf Teile des Flurbereinigungsgebietes beschränkt werden.

Derzeit keine Projekte

    Flurbereinigungsplan
    Die Flurbereinigungsbehörde fasst die Ergebnisse des Verfahrens im Flurbereinigungsplan zusammen. In den Flurbereinigungsplan ist der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan aufzunehmen, die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie die alten Grundstücke und Berechtigungen der Beteiligten und ihre Abfindungen sind nachzuweisen, die sonstigen Rechtsverhältnisse sind zu regeln.

    Flurneuordnung Thurmansbang-Rabenstein, Gemeinde Fürstenstein und Thurmansbang, Landkreis Freyung-Grafenau und Passau

    Ausführungsanordnung
    Ist der Flurbereinigungsplan unanfechtbar geworden, ordnet das Amt für Ländliche Entwicklung seine Ausführung an (Ausführungsanordnung). Zu dem in der Ausführungsanordnung zu bestimmenden Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.

    Dorferneuerung Perasdorf, Gemeinde Perasdorf, Landkreis Straubing-Bogen

    Flurneuordnung Hirschberg, Gemeinde Grafling, Landkreis Deggendorf

    Schlussfeststellung
    Das Amt für Ländliche Entwicklung schließt das Verfahren durch die Feststellung (Schlussfeststellung) ab, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und dass den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen; es stellt fest, ob die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

    Dorferneuerung Pfettrach, Markt Altdorf, Landkreis Landshut

    Flurneuordnung Reisbach II, Markt Reisbach, Landkreis Dingolfing-Landau

    Dorferneuerung Moos, Gemeinde Moos, Landkreis Deggendorf

    Flurneuordnung Pauluszell, Gemeinde Wurmsham, Landkreis Landshut

    Dorferneuerung Unterdietfurt, Gemeinde Unterdietfurt, Landkreis Rottal-Inn

    Einstellung von Verfahren
    Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.

    Derzeit keine Projekte

      Sonstige öffentliche Bekanntmachungen
      Das Amt für Ländliche Entwicklung erlässt als Flurbereinigungsbehörde weitere Verwaltungsakte, z. B. die Auflösungsverfügung für Teilnehmergemeinschaften, die nach Abschluss des Verfahrens bestehen geblieben sind. Eine Teilnehmergemeinschaft ist dann aufzulösen, wenn ihre Aufgaben erfüllt sind.

      Derzeit keine Projekte


        Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung

        Hinweis:

        Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.