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Foto: Bernhard Süß
(17.04.2026) Gemeinde Hunding, Landkreis Deggendorf. Im Rahmen der Dorferneuerung Rohrstetten (Bereich Panholling) informierten Erster Bürgermeister Thomas Straßer und der Projektleiter des Amts für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern, Stefan Weinberger, bei einem Pressetermin vor Ort über den aktuellen Stand der Dorferneuerungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen der Ausbau des Hofackerwegs in Zueding sowie der Neubau einer Brücke über den Lallinger Bach bei Panholling. Die Maßnahmen werden im Zuge der Flurneuordnung und Dorferneuerung der Teilnehmergemeinschaft Rohrstetten umgesetzt und verbessern maßgeblich die Verkehrsverhältnisse sowie die Erschließung.
Ausgangspunkt der Maßnahme war der sanierungsbedürftige Zustand der Infrastruktur. Der Hofackerweg war insgesamt in einem schlechten Zustand und aufgrund zweier Engstellen nur eingeschränkt mit landwirtschaftlichem Gerät befahrbar. Auch die bestehende Brücke über den Lallinger Bach war baufällig und verfügte über keine Gehwege. Die Zuwegung war zudem nur teilweise asphaltiert, abschnittsweise geschottert und wies zahlreiche Schlaglöcher auf.
Im Zuge der Bauarbeiten wird der Hofackerweg nun grundlegend ausgebaut. Ergänzend erfolgen weitere Maßnahmen der Gemeinde, darunter die Verlegung von Glasfaserleitungen, die Erneuerung der Wasserleitung sowie die Herstellung eines Regenwasserkanals. Zur Verbesserung der Verkehrssituation werden zudem bestehende Engstellen beseitigt. So wird die Einmündung des Hofackerwegs in die Hauptstraße aufgeweitet und der Kreuzungsbereich mit dem Vorbergweg neu geordnet. Ein zentrales Element ist darüber hinaus der Neubau der Brücke über den Lallinger Bach als sogenannter Rahmendurchlass, der insbesondere der landwirtschaftlichen Erschließung dient.
Die Planungen für Teile der Maßnahme reichen bis in das Jahr 1991 zurück. Das Vorhaben ist bereits seit 2005 rechtlich genehmigt, konnte jedoch erst gegen Ende des laufenden Flurneuordnungsverfahrens umgesetzt werden. Die lange Zeitspanne ist unter anderem auf geänderte Rahmenbedingungen bei der Finanzierung der Ersterschließung zurückzuführen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 357.000 Euro. Die Förderung beträgt 75 Prozent für den Wegebau sowie 90 Prozent für den Brückenbau.
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