Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Abdruck honorarfrei
(17. Oktober 2022) Landau a.d.Isar – Streuobstbestände gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in unserer Kulturlandschaft. Sie bereichern das Landschaftsbild und erfüllen vielfältige Funktionen im Naturhaushalt. Umso dramatischer ist der seit Jahrzehnten anhaltende Rückgang dieser Nutzungsform in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Trend aufzuhalten und nach Möglichkeit umzukehren. Zu diesem Zweck hat sie den Bayerischen Streuobstpakt auf den Weg gebracht – eine breit angelegte Kooperation von Staat und Gesellschaft, an der neben Verbänden und Vereinigungen aus den Bereichen Naturschutz, Landwirtschaft und Gartenbau auch der Bund Deutscher Baumschulen und die Bayerische Fruchtsaftindustrie beteiligt sind.
Gemeinsam soll erreicht werden, dass in Bayern bis zum Jahr 2035 eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Hierfür werden zunächst die Fördermöglichkeiten rund um den Streuobstbau deutlich ausgeweitet und verbessert. Im Rahmen der Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) kann seit Oktober 2022 ein neues Förderprogramm für den Bezug von Streuobstbäumen angeboten werden („Streuobst für alle“).
Zu beachten ist, dass private Antragsteller nicht gefördert werden können. Antragsberechtigt sind nur Vereine, Verbände und Gemeinden. Diese haben eine Bündelungsfunktion und geben die geförderten Obstbäume gegebenenfalls an Privatpersonen und Landwirte weiter. Die Anträge von Vereinen, Verbänden und Gemeinden in Niederbayern werden vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern bearbeitet. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung gibt es auf der Homepage des ALE Niederbayern unter:
Förderfähige Streuobstbäume sind wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen mit einer Stammhöhe von 1,4 bis 1,8 Meter. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 45 Euro pro Baum. Kosten für Pflanzung, Baumschutz und Pflege sind nicht förderfähig. Der Zuwendungsbedarf pro Antrag darf nicht unter 450 Euro oder über 4500 Euro liegen. Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume. Die geförderten Obstbäume können an jedem geeigneten Standort in der freien Landschaft oder im besiedelten Bereich gepflanzt werden. Auch städtische Bereiche sind nicht ausgenommen.